[267]Pratĭca (ital., »Praxis, Ausübung«), die einem Schiff nach abgelaufener Quarantänezeit oder auf Grund eines reinen Gesundheitspasses oder nach günstiger ärztlicher Untersuchung erteilte Erlaubnis, mit dem Lande zu verkehren.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 267.