[604] Rapport (franz.), Bericht, Meldung; auch wechselseitige Beziehung und Zusammengehörigkeit. Im französischen Recht eine unsrer Ausgleichung (s. d.) ähnliche gesetzliche Bestimmung. Im deutschen Heer[604] ist R. der schriftliche Bericht an einen Vorgesetzten, z. B. der tägliche R. der Wachen an den Kommandanten (jetzt meist Wachmeldung genannt), der Frontrapport bei Paraden, der Stärkerapport über die genaue Stärke der Truppen etc. Die Meldung gemeiner Soldaten in einem bestimmten Anzug zu vorgeschriebener Zeit bei einem Offizier wegen kleiner Vergehen wird Strafrapport, Erscheinen zum R. oder kurzweg R. genannt. Über magnetischen R. s. Magnetische Kuren; vgl. auch Hypnotismus. In der Weberei, Stickerei, im Tapetendruck etc. heißt R. die Wiederholung einer Figur im Muster.
Meyers-1905: Magnetischer Rapport