Reichskammergüter
[738] Reichskammergüter, der dem vormaligen Deutschen Reich zugehörige Vermögenskomplex, in Domänen, Waldungen, Zinsen von Reichsbauern, Einkünften von den Reichsstädten etc. bestehend, zum Unterhalt des kaiserlichen Hofes und für Bedürfnisse des Reiches bestimmt.