[746] Reichtum, ein gegenüber den eignen Bedürfnissen und dem Besitz andrer verhältnismäßig großes Vermögen. Der Begriff des Reichtums ist demnach zeitlich und örtlich wandelbar. Der Nationalreichtum begreift alle Güter in sich, über die ein Volk in seiner Gesamtheit verfügt. Die Bedeutung desselben für Volkswohl und Kultur hängt nicht allein von seiner Größe, sondern auch ganz vorzüglich davon ab, worin er besteht und in welchem Maß er den einzelnen Gliedern des Volkes zugute kommt. Vgl. W. Thompson, Untersuchung über die Grundsätze der Verteilung des Reichtums (Lond. 1824; deutsch von Collmann, Berl. 190304, 2 Tle.); Schmidt-Weißenfels, Geschichte des modernen Reichtums in biographischen und sachlichen Beispielen (das. 1893); Goldst ein, Berufsgliederung und R. (Stuttg. 1897). Vgl. Vermögen.