Rimesse

[937] Rimesse (fälschlich Remesse, v. ital. rimessa, »Zurücksendung«, franz. Remise), im Wechselgeschäft jede Sendung von Geld oder Wertpapieren (Wechsel, Staatspapiere etc.) an einen Kaufmann zur Gutschrift. Im Alechselverkehr spricht man von R., wenn der Regreß nehmende Inhaber eines gezogenen Wechsels einem regreßpflichtigen Vormann den Wechsel zur Deckung oder Begleichung einer dem Vormann gegen den Inhaber zustehenden anderweitigen Forderung zusendet und ihn damit in die Lage versetzt, sich dadurch bezahlt machen zu können, daß er wieder gegen einen seiner Vormänner Regreß nimmt. Die Empfangnahme des Wechsels als R. steht seiner Einlösung gleich (Wechselordnung, Artikel 51, Abs. 1). Rimessenbuch, Handelsbuch, worin alle eingesandten Wechsel eingetragen werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 937.
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