[223]Rückfallsrecht (Droit de retour), der im Code civil anerkannte Rechtssatz, wonach das von Aszendenten den ehelichen Deszendenten Geschenkte nach dem kinderlosen Ableben des Empfängers an den Geber zurückfällt.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 223.