[75] Strafanstalten, im weitern Sinn alle Anstalten, in denen die zu Freiheitsstrafen Verurteilten ihre Strafen verbüßen; im engern Sinne der preußischen Terminologie die unter dem Ministerium des Innern stehenden Anstalten dieser Art, im Gegensatz zu den von dem Justizministerium ressortierenden Gerichtsgefängnissen; s. Gefängniswesen.