[943] Untersuchungsführer, das Hilfsorgan des militärischen Gerichtsherrn, das von diesem mit Führung des Ermittelungsverfahrens in Militärstrafsachen beauftragt ist; der Gerichtsherr der niedern Gerichtsbarkeit beauftragt einen Gerichtsoffizier (s. d.), der der höhern einen Kriegsgerichtsrat (s. Kriegsgerichtsräte). Vgl. Militärstrafgerichtsbarkeit.