Vidi

[140] Vidi (lat.), »ich habe gesehen«, dient, mit Namensunterschrift oder Namenssignatur versehen (in der Abkürzung Vid.), als Bescheinigung der erfolgten Mitteilung und Einsicht einer Schrift. Vidimus ist die beweisende Erklärung eines öffentlichen Beamten unter einer Abschrift darüber, daß dieselbe mit dem Original gleichlautend sei (vgl. Abschrift); daher Vidimierung, wofür andre FidemierungBeglaubigung«) schreiben. Stammverwandt mit V. und Vidimus ist das Wort Visum (s. d.) auf Reisepässen u. dgl.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 140.
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