[68] Accensi (röm. Ant.), 1) niedere Beamte, welche im Auftrag der Consuln u. Prätoren, außerhalb Rom der Proconsuln u. Proprätoren, die Parteien vor Gericht citirten, das Volk zu den Versammlungen u. Aushebungen beriefen u. auch die Tagesstunden ausriefen; 2) überzählige Soldaten, welche dem Heere folgten, um an die Stelle der Gefallenen zu treten.