[70] Acceß (v. lat.), 1) Zutritt; 2) bet der Papstwahl die Zurücknahme seiner Stimme Seitens eines Cardinals u. der Anschluß an die eines andern; 3) (Rechtsw.), gestattete Einsicht in die Protokolle etc.; 4) die Übung eines jungen Rechtsgelehrten in der Praxis bei einem Gerichte; ein solcher Rechtsgelehrter heißt Accessist; dem A. folgt gemeiniglich die Anstellung im Staatsdienst; 5) so v.w. Accession; 6) Anfall, Rückfall, z.B. einer Krankheit; 7) so v.w. Accessit.