Anfall

[483] Anfall, 1) der Übergang des Besitzes eines Landes od. Landgutes od. auch eines Einkommens durch Todesfall an einen Erben; daher Anfallgeld, so v.w. Lehngeld; 2) so v.w. Angefälle; 3) Angriff mit feindseliger Gewaltthätigkeit, z.B. von Räubern; daher 4) so v.w. Attaque beim Duell (s. u. Zweikampf) u. im Krieg ein einzelner heftiger Angriff; 5) (Bergb.), ein Holz, welches zur Unterstützung des Hangenden dien. 6) Schacht od. Gesenke in brüchigen Gebirgen, welcher vorsichtig gezimmert werden muß.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 483.
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