Ahnungsvermögen

[224] Ahnungsvermögen, das von Ein. angenommene, von And. bezweifelte Vermögen des Menschen, von dem Zukünftigen ein mehr od. minder dunkles Vorgefühl (Ahnung) zu haben (vgl. Anzeichen). Das vorzugsweise den Nachtwandlern zugesprochene A. unterscheidet man, je nachdem es sich auf körperliche od. auf geistige Zustände, auf Schicksale, auf eine höhere Welt erstreckt, in niederes u. höheres.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 224.
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