Androlepsĭa

[477] Androlepsĭa (gr., d.i. Menschenfang), athenischer Gebrauch, daß die Angehörigen eines außerhalb des attischen Gebietes ermordeten athenischen Bürgers, wenn der Staat, wo der Mord begangen worden war, die Auslieferung des Thäters verweigerte, das Recht hatten, von dort 1–3 Staatsangehörige wegzufangen, um diese in Athen vor Gericht zu stellen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 477.
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