Ansässig sein

[539] Ansässig sein, liegende Gründe, unbewegliche Güter od. ihnen gleich geachtete Sachen, z.B. Apotheken, Schiffsmühlen, große Bibliotheken etc. an einem Orte besitzen. Mit der Ansässigkeit sind gewöhnlich besondere Vorrechte im Staats- u. Gemeindeleben verbunden, z.B. das active u. passive Wahlrecht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 539.
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