Antichambre

[556] Antichambre (fr., spr. Angtischangbr), 1) Vorgemach; besonders 2) bei größeren Einrichtungen ein Zimmer, wo die, welche Zutritt zu der Herrschaft haben wollen, mit den Anmeldenden, bei Höfen Kammerherren u. Hofchargen, bei Andern Kammerdiener u. Lakaien, sich aufhalten. Zuweilen besuchen auch Personen, die nicht eigentlich Zutritt wünschen, dessen A. nur, um ihre Achtung zu beweisen; daher Antichambriren, im Vorzimmer auf Eintritt warten, das Vorzimmer besuchen; 3) Versammlungszimmer, wo sich bei Höfen in großartigen Gemächern die Gesellschaft versammelt, bevor sie in die innern Zimmer tritt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 556.
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