Antiphōnie

[571] Antiphōnie (v. gr., Gegenstimme), Gegengesang, der von dem jüdischen Tempelgesang in den christlichen Kirchenritus überging, von Ignatius zu Antiochia (um 70), eingeführt, von Ambrosius in die lateinische Kirche übertragen, später durch Gregor d. Gr. (s. Antiphonarium) bestimmter eingerichtet u. bald von 2 Wechselchören, od. vorzugsweise indem ein Chor od. die Gemeinde dem vorsingenden Priester antwortete, vorgetragen. Später, als die Kirchenmusik vernachlässigt wurde, verstand man bald jeden abwechselnden Kirchengesang darunter, bald auch die Intonation. In der römischen Kirche dauert die A. noch fort, indem einige Schüler knieend vor dem Altare einen Psalm etc. singen u. der Chor darauf antwortet. In der protestantischen Kirche selten u. gewöhnlich blos der Gegengesang des Chors nach Intonationen u. Collecten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 571.
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