[616] Apothekergewicht (Medicinalgewicht), das seiner Eintheilung nach in fast allen europäischen Staaten gleiche Gewicht, nach welchem die Ärzte u. Apotheker die Quantitäten der Arzneien bestimmen. Das in Deutschland außer Baiern, Österreich u. Preußen gewöhnliche ist das Nürnberger A., 1 Pfund = 12 Unzen, 1 Unze = 8 Drachmen, 1 Drachme = 3 Scrupel, 1 Scrupel = 20 Gran. Die, im Ganzen nicht bedeutenden Abweichungen des A-s der einzelnen Länder von dem Nürnberger, rücksichtlich der Schwere, u. dieses selbst s. u. den geographischen Artikeln derselben. In Deutschland entspricht das Medicinalpfund ungefähr 3/4 Pfund des gewöhnlichen Handelsgewichts; in Frankreich gilt in den Apotheken als gesetzliche Vorschrift das Grammengewicht.