[616] Apothekermaß, die quantitative Bestimmung von Arzneien nach dem Maße, nicht nach dem Gewicht; sie ist nur zulässig, wo auf die Genauigkeit wenig ankommt; zunächst für wässerige Flüssigkeiten. Hier gilt 1 Maß = 2 Pfund, 1 Eßlöffel = 1/2 Unze, 1 Theelöffel = 1 Drachme, 1 Tropfen = 1 Gran. Für trockene Substanzen ist 1 Fascikel (ein Bund) = 1 Unze, 1 Manipel (1 Handvoll) = 1/2 Unze, 1 Pugil (1 Fingerspitze voll) = 1 Drachme.