Areŏpag

[681] Areŏpag (Areopăgos, d.i. Marshügel), 1) Hügel auf der Westseite der Akropolis zu Athen; 2) in Athen der oberste Gerichts- u. Staatsrath mit politischen Befugnissen, welcher seine Sitzungen auf dem A. hielt. Der A. war als Gerichtshof ein uraltes Institut, welches von Kekrops eingesetzt sein, nach Andern schon in der mythischen Zeit bestanden haben sollte (s. Ares); er richtete über Blutschuld. Solon erweiterte seine Befugnisse, indem er ihn zum Aufseher über alle Staatsangelegenheiten u. zum Wächter der Verfassung machte. Seine Mitglieder, Areopagīten, waren Archonten, welche von ihrem Amt abgetreten u. durch abgelegte Rechenschaft ihre Treue im Amte bewiesen hatten; daher bildete er das aristokratische Gegengewicht gegen die demokratischen Elemente in der Verfassung. Über die Competenz u. Haltung des A-s s. u. Athen (Ant.).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 681.
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