[839] Assessor (lat.), 1) Beisitzer; 2) (Consiliarius, Reçuperator, röm. Ant.), ein von der Obrigkeit zur Unterstützung in den Amtsgeschäften angenommener Rechtskundiger; 3) ordentlicher Richter, Beisitzer des Prätors; 4) jetzt Beisitzer einer Behörde, entweder mit (in höheren Collegien) od. ohne entscheidende Stimme; dessen Amt Assessorat (Assessur).