Assistenten

[841] Assistenten (v. lat.), 1) Gehülfen in einem Amt; so Assistenzärzte, z.B. in Hospitälern od. in der Privatpraxis, auch bei Operationen; 2) die Gehülfen der geistlichen Ordensgenerale, Äbte, Schulvorsteher etc., mit berathender u. begutachtender, nicht aber mit entscheidender Stimme; 3) Gehülfen eines Bischofs od. anderer vornehmen Geistlichen bei feierlichen Handlungen, Ordinationen, Einführungen etc.; in der katholischen Kirche sind noch besondere Gebräuche, das Reichen der Weihrauchgefäße, das Anstecken des Ringes u. dgl. damit verbunden; dies Amt Assisterium; 4) beim Sternkreuzorden die zwei nächsten Damen nach der Kaiserin.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 841.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: