Augenausrottung

[6] Augenausrottung (Exstirpatio oculi, Chir.), Operation, durch welche der Augapfel u. die ihn zunächst umgebenden Theile des Auges, gewöhnlich mit einer gebogenen Scheere, weggenommen werden; macht sich bei Krebs, Skirrhus, Blutschwamm etc. nöthig; oft wegen Rückkehr der betreffenden Krankheiten mit dem Tode endend.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 6.
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