Augenschwamm

[11] Augenschwamm, 1) schwammartiger Auswuchs auf dem Vordertheil des Auges; leicht blutend, unschmerzhaft; Folge lang dauernder vernachlässigter Augentzündungen; durch austrocknende Mittel od. chirurgische Hülfe zu entfernen; kann in Augenkrebs übergeben; 2) Blutschwamm des Auges, kann von allen Theilen des Auges ausgehen, ausgenommen von der Linse u. Hornhaut, kann höchstens durch die Ausrottung des Auges geheilt werden, die aber den Tod oft beschleunigt; s. Blutschwamm.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 11.
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