[63] Ausströmen, 1) (Physik), das geräuschlose u. allmählige Abgeben der Elektricität eines positiv elektrischen, bes. mit Spitzen versehenen Körpers, durch diese an einen andern. Man bemerkt dann an diesen Spitzen, außer einem Wehen, wie vor einem mäßigen Zugwinde, im Dunkeln einen aus bläulichweißen divergirenden Strahlen bestehenden Lichtkegel; 2) der allmählige Übergang anderer Imponderabilien (Wärme, Licht, thierisch-magnetisches Princip etc.) aus einem Körper in den andern.