Auszeichnen

[84] Auszeichnen, 1) (Forstw.), an Bäumen, welche geschlagen werden sollen, die Rinde durch ein Zeichen kenntlich machen; 2) (Buchdr.), A. der Primen, nach dem Absetzen eines Bogens im Manuscript bemerken, wieweit der Bogen gereicht hat u. wo der neue Bogen angeht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 84.
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