[309] Barattĕrie (Hdlgsw.), Unachtsamkeit od. Unterschleif od. überhaupt jede gesetz- u. contractwidrige Handlung des Schiffers, wodurch für den Rheder od. einen Interessenten Verlust entsteht. B. wird in Hamburg assecurirt, in Frankreich nicht; in England wird B. vergütet, wenn der Capitän u. die Mannschaft den Schiffsherrn betrügen, nicht wenn sie unachtsam sind; in Dänemark wird alles vergütet.