[482] Befahren, 1) (Bergb.), in eine Grube od. einen Schacht steigen, um etwas zu besichtigen. Die Befahrung geschieht entweder nur von einem od. wenigen Bergbeamten; nehmen sämmtliche Officianten daran Theil, so ist es Generalbefahrung; der Bericht darüber mit Riß heißt Befahrungsbericht od. Befahrungsregister; 2) ein Thurm- od. anderes Dach untersuchen u. schadhafte Stellen ausbessern; dgl. Fahrstuhl; ebenso einen Schornstein b., ihn durch den Schornsteinfeger wegen der Reinigung untersuchen lassen; 3) (Jagdw.), den Bau b., vom Haarwildpret, schnell u. flüchtig in den Bau od. aus dem Bau gehen; geschieht es langsam, so heißt es bekriechen; 4) (Rechtsw.), den Besitz einer Sache ergreifen.