[667] Beschimpfung, die Kränkung der Ehre eines Menschen; sie kann entweder ausgehen von Anderen u. die Ehre Jemandes verletzen (Injurie), od. von der Obrigkeit u. Vorgesetzten, um wegen eines Vergehens dadurch zu bestrafen, als Ehrenstrafe; sie ist dann entweder mit wirklicher Infamie verbunden (den ehrlichen Namen raubend), od. blos degradirend, durch Herabsetzung des Bestraften in der öffentlichen Meinung od. Erniedrigung seiner äußeren Stellung.[667]