Bestätigen

[679] Bestätigen, 1) (Jagdw.), einen gewissen Theil des Waldes mit dem Leithund dergestalt umziehen, vorsuchen u. jede Fährte mit einem Bruch verbrechen, daß man sieht, wie viel Hirsche u. Thiere in denselben eingegangen sind u. in demselben stecken. Meist wird, wenn dies geschehen ist, dies Stück mit Tüchern od. Lappen umstellt u. ein eingestelltes Jagen (Bestätigungsjagen) gehalten; im Gegentheil: Hazardjagen, wo nicht vorgesucht wird. Oft wird aber mit der ganzen Jagdgesellschaft noch ein kleineres Dickichtbestätigt u. die Hirsche durch den bestätigenden Jäger, der dem Lager nachgeht, aufgesucht, um sich zu überzeugen, ob das bestätigte Wild auch wirklich da ist. Bei großen eingestellten Jagen bestätigen auch wohl 2 Jäger auf einmal nach verschiedenen Richtungen, u. ein od. mehrere durchziehen das Revier mit Leithunden querdurch, um aus den Fährten anzugeben, wo die Hirsche stehen. 2) Einem Pferde durch fortgesetzte Übung das, was es erlernt hat, im Gedächtniß erhalten; 3) (Bergw.), ein gemuthetes Revier b., dasselbe Einem in Lehn geben, wofür dem Beamten, der dies im Namen des Fürsten thut, das Bestätigungsgeld bezahlt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 679.
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