[891] Blindholz, 1) (Tischl.), das geringere Holz, welches zu Möbels etc. mit Fournieren überzogen wird; 2) (Weinb.), die Spitzen der Reben, welche beim Beschneiden des Weinstocks abgeschnitten u. auch zum Verstecken gebraucht werden.
Adelung-1793: Blindholz, das
Lueger-1904: Blindholz