[926] Blutige Habe (Rechtsw.), das in Vieh bestehende Vermögen.
Adelung-1793: Habe, die
Brockhaus-1911: Blutige Hand nimmt nicht Erbe · Fahrende Habe
Herder-1854: Habe, fahrende
Meyers-1905: Blutige Hand nimmt kein Erbe · Habe hat kein Geleit · Fahrende Habe
Pierer-1857: Blutige Schröpfköpfe · Blutige Naht · Blutige Hand · Habe · Fährige Habe · Fahrende Habe