Branntwein [2]

[210] Branntwein u. Branntweinnumer, im Kegelspiel diejenige Nummer, welche der letzte der Theilnehmer außer der eignen für sich anschreiben lassen kann. Diese Nummer wird gewöhnlich von Zweien, welche das Risico theilen, übernommen. Vgl. Kegelspiel.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 210.
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