Branntweinblase

[210] Branntweinblase, der kupferne Kessel, welcher zur Aufnahme der gegohrenen Maische dient, um dieselbe zu destilliren. Dieselbe ist mit einem halbkugelförmigen Deckel (Helm) versehen, welcher luftdicht verschließbar sein muß. Zur Leitung der sich entwickelnden Dämpfe dient ein oben aus dem Helm tretendes Rohr (Helmschnabel). Neben diesem ist bei dem von Pistorius verbesserten Verfahren ein Rührapparat, bestehend aus einer drehbaren Welle angebracht, welche unten mit einer, das Anbrennen verhütenden, am Boden der Blase umherschleifenden Kette, oben über dem Helm mit einem zum Umdrehen bestimmten Arm versehen ist. Außerdem steigt noch ein verticales Rohr aus dem Helme auf, welches durch einen Hahn mit einer kleinen Kühlschlange in Verbindung steht u. dazu dient, einen Probeversuch machen zu können, damit die Destillation nach Verflüchtigung des ganzen Alkoholgehaltes nicht weiter fortgesetzt wird. Dies Rohr ist auch mit einem Sicherheitsventil versehen, welches sich nach Innen öffnet, sobald die Blase nach Verdunstung der Flüssigkeit luftleer geworden ist, also vom Druck der äußeren Luft zerspringen würde. Die zweite B. des Pistoriusschen Apparates ist wie die erste mit einem Rührapparat u. einem in den Vorwärmer tretenden Rohre zur Dampfleitung versehen. Mit dem Rohr in Verbindung steht ein hufeisenförmiges Sicherheitsrohr, welches mit Wasser gefüllt ist, aber bei vermindertem inneren Druck der äußeren Luft Zutritt zur Blase gestattet. Ein anderes kurzes Rohr führt vom Boden der zweiten in die erste Blase die Flüssigkeit ab, sobald das dasselbe verschließende Kegelventil geöffnet wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 210.
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