[639] Canonisch, 1) überhaupt was ordnungs-, vorschriftsmäßig, nach einer bestimmten Regel ist u. geschieht; bes. 2) was der Kirchenordnung entsprechend ist, od. darin seinen Grund hat, so Canonisches Alter, bestimmte Anzahl Lebensjahre, zur Erhaltung eines hohen Kirchenamtes nöthig, z.B. zum Episkopat nach Justinians I. Verordnung wenigstens 35 Jahr; Canonisches Leben, das den kirchlichen Gesetzen entsprechende Leben; Canonisches Recht, s.d.; Canonische Strafen, nach Kirchengesetzen aufgelegte Strafen; Canonische Stunden, s.u. Canon 15); 3) was zum Biblischen Canon gehört, so Canonische Bücher, s.u. Bibelkanon; 4) im Rechtswesen ist eine Canonische Ladung eine dreimalige monitorische Ladung, deren dritte die Wirkung einer peremtorischen Ladung hat, s. Citation; 5) in der Musik ist die Canonische Schreibart so v.w. Gebundene Schreibart (s.d.) u. eine Canonische Fuge eine solche, wenn der Hauptsatz von den anderen Stimmen genau u. ununterbrochen nachgeahmt wird; vgl. Canon (Mus.).
Pierer-1857: Canonisch