[646]Cantonirt (v. fr., Bank.), an einer Ecke über die Mauerfläche hervorspringend; daher Cantonirte Säulen, Säulen, welche mit Halbsäulen besetzt sind, wie dies vorzugsweise bei den Säulen gothischer Kirchen der Fall ist.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 646.