Conclusĭo

[331] Conclusĭo (lat.), 1) Verschließung; 2) (Rhet.), Schluß einer Rede, Schlußsatz; 3) geschickter Schlußfall der Perioden; 4) (C. in causa, Conclusion, Schlußsatz), die Erklärung, daß sich ein Rechtsfall zur Entscheidung eigne u. man nichts mehr vorstellen wolle; die C. kann sowohl schriftlich, als mündlich, ausdrücklich, od. stillschweigend, durch Einreichung des letzten in dem rechtlichen Verfahren nachgelassenen Satzes od. Schreibens, mit od. ohne Bedingung u. wegen der Hauptsache selbst, od. in Beziehung auf einen Nebenpunkt, erfolgen; 5) (Phil.), das Schließen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 331.
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