Congreß

[359] Congreß (v. lat.), 1) jede Versammlung von Regenten od. deren Gesandten zu Verabredung gemeinschaftlicher Interessen. C-e waren in der früheren Zeit selten u. hatten mehr allgemeine Friedensschlüsse zum Zweck; so der Münstersche u. Osnabrücker C. (1648), Olivaer C., Nimwegner C. (1676–79), Utrechter (1712–13), Aachener (1748), Teschener (1779), Reichenbacher (1790); später erhielten die C-e von Rastatt (1798), Erfurt (1808), s.d.a., allgemeine Wichtigkeit. Erst seit Napoleons Sturz sind sie häufiger geworden u. haben einen eigenthümlichen Charakter erhalten. Der erste u. wichtigste europäische C. letzter Art war der 1814 u. 1815 in Wien (s. Wiener Congreß), diesem folgten C-e in Aachen (1818) u. Troppau (1820), der in Laibach (1821) u. Verona (1822) fortgesetzt wurde. Für die Geschichte der neuesten Zeit war der C. (Friedenscongreß) in Paris 1856 von hoher Bedeutung, indem er den europäischen Frieden am 30. März wiederherstellte. Die Versammlungen in Berlin, Schwedt, Münchenberg, Teplitz, Kalisch heißen nur uneigentliche C-e; vgl. Londoner Conferenz; 2) die Versammlung der Repräsentanten der Nordamerikanischen Freistaaten unter einem Präsidenten in Columbia, s. u. Nordamerikanische Freistaaten; 3) auch [359] Versammlungen von Bevollmächtigten mehrerer Bundesstaaten Südamerikas, die meist nicht von langem Bestand waren; 4) der jährliche Kirchentag der Congregationalgemeinden, s.d.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 359-360.
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