Defraudiren

[796] Defraudiren (v. lat.), betrügen, hintergehen, den Zoll umgehen; daher Defraudation, 1) Betrug; 2) Beeinträchtigung öffentlicher Kassen durch Veruntreuung u. Hinterziehung indirecter Abgaben durch Verschweigung od. falsche Angaben. Wegen Unanwendbarkeit der römischen gesetzlichen Bestimmungen auf die jetzigen Verhältnisse gibt es keine gemeinrechtliche Strafe für den Defraudanten; in jedem einzelnen Staate sind die Particulargesetze verschieden darüber; nur im deutschen Zollverbande sind sie rücksichtlich der Zolldefraudationen gleichförmig.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 796.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: