Diplōma

[173] Diplōma (gr.), 1) (röm. Ant.), ein aus einem zusammengelegten Blatt bestehendes Schreiben, wodurch die Befehlshaber der Städte u. andere Beamte, namentlich Postmeister, angewiesen wurden, den Vorzeiger schnell weiter zu befördern u. sonst zu unterstützen, also ein Reisepaß; 2) in der Kaiserzeit ein von dem höchsten Magistrat Einem ausgestelltes Schreiben zu dessen Beglaubigung u. Empfehlung od. zur Ertheilung eines Vortheils od. Privilegiums; 3) (Anat.), so v.w. Diploe 1); 4) (Chir.), eine mehrfache Compresse; 5) (Pharm.), Gefäß, worin Kräuter zum Gebrauch aufbewahrt werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 173.
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