Eckständer

[464] Eckständer (Eckstiel, Bauw.), das bei Fachwerkswänden an der Ecke lothrecht stehende Holz, das stärker als die übrigen Kiele ist u. in das die Riegel der Länge- u. Giebelwände eingezapft sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 464.
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