Einmarkung

[551] Einmarkung, die Abgrenzung eines Stück Landes durch Mahle od. Markzeichen. Es geschieht durch Steine, Lochbäume, Gräben, u. ein solches Hauptmark muß auf das andere weisen. Sie muß im Beisein aller Interessenten vorgenommen werden. Verletzung derselben wird mit Geld od. Gefängniß bestraft, betrügliche Veränderung der Mahlzeichen ist ein Criminalverbrechen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 551.
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