Einwandern

[560] Einwandern, von fremden Gesellen, in einen Ort kommen u. auf der Herberge verbleiben. An Orten, wo ein Handwerk keine Herberge hat u. die einwandernden Gesellen vonden Meistern der Reihe nach bewirthet werden müssen, heißt der Meister, an welchem die Reihe ist, Einwanderungsmeister.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 560.
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