[782] Entsagung, freiwillige Aufgebung eines Rechtes, so E. der Erbschaft, s.u. Erbschaft; daher Entsagungsvertrag (Pactum renunciativum), Vertrag, durch welchen man verspricht, etwas zu unterlassen od. auf etwas zu verzichten. Dagegen E. der Klagschrift, so v.w. Verbesserung der Klagschrift.