[813] Erbfluß (Bergw.), Hauptfluß, welcher dem verliehenen Felde einer Gewerkschaft eine natürliche Grenze setzt, selbst wenn die Lagerstätte unter dem Thale in das andere Gehänge übersetzt; dieser Theil des Ganges heißt das Gegentrum u. kann nur dadurch als Eigenthum erlangt werden, wenn man auf ihm von Neuem Fundgruben muthet. Bis in die Mitte unter dem Flusse kann jede Gewerkschaft den ihm verliehenen Gang abbauen.
Pierer-1857: Erbfluß [2]