Festungsgeschütz

[218] Festungsgeschütz, das zur Vertheidigung einer Festung bestimmte Geschütz, welches zum großen Theil für diesen bestimmten Zweck auch eigenthümliche Einrichtungen erhält, vgl. Artillerie u. Geschütz.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 218.
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