Floßgraben [2]

[379] Floßgraben, 1) Graben im Kreise Finsterwalde u. Elsterwerda des preußischen Regierungsbezirks Potsdam u. in dem Amte Großenhain des sächsischen Kreises Dresden, zum Flößen des Holzes aus der Finsterwaldschen Haide in die Elbe bestimmt; beginnt aus Teichen 1 Stunde südlich von Finsterwalde, führt in die Schwarze Elster oberhalb Elsterwerda, verläßt diese wieder bei Elsterwerda, durchschneidet die Pulsnitz u. Röder u. fällt oberhalb Riesa in die Elbe; gegen 8 Meilen lang: 2) aus der Weißen Elster bei Krossen abgeleiteter, zum Flößen des Brennholzes bestimmter, 1579–87 unter Kurfürst August von Sachsen gebauter Kanal im preußischen Regierungsbezirk Merseburg u. im Königreich Sachsen; theilt sich bei Pegau in 2 Arme, der eine geht durch Sachsen u. fällt bei Leipzig in die Elster; der andere fällt auf preußischem Gebiete im merseburger Kreise in die Luppe.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 379.
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