Formāl [1]

[420] Formāl (v. lat), der Form angehörig, auf sie gerichtet; so ist Logik (Formalphilosophie) eine formale Wissenschaft; der Wille s., sofern er durch Maximen der Vernunft (formale Principien) bestimmt wird. Das Formale der Natur ist die Gesetzmäßigkeit der Natur. Formale Lehrgegenstände, die Lehrgegenstände, welche die Seelenkräfte des Schülers kräftigen sollen, damit sie denken, einsehen, beurtheilen u. anwenden können. Sie sollen zum Unterricht befähigen, müssen daher bes. in den untersten Elementarklassen angewendet werden u. sind vornehmlich: Anschauungs-, Denk-, Sprach-, Schreib-, Zahlen-, Formen- u. Größenlehre.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 420.
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