Gaukler [1]

[14] Gaukler, Jemand, der durch mechanische Gewandtheit Erscheinungen zu Stande bringt, welche durch ihre Wunderbarkeit überraschen u. in Erstaunen setzen, namentlich sofern diese Kunststücke öffentlich für Geld ausgeführt werden, also Seiltänzer, Taschenspieler, Jongleurs etc., vgl. Fahrende Leute.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 14.
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