Geistesgegenwart
[85] Geistesgegenwart, das Vermögen, seine Fassung, wenigstens die äußere Haltung in Fällen zu behaupten, wo ohne solche etwas zur Beseitigung od. wenigstens zur Verminderung eines unerwarteten Ereignisses Geeignetes u. Erforderliches unterbleiben würde.